Änderungen
"Der Herrin" ist in diesem Zusammenhang vollkommen richtig.
==Heirat==
Wenn eine Frau einem Haus durch [[Hochzeit|Heirat]] beitreten will, muss sie dem Oberhaupt des Hauses ihr [[d'k tahg]] präsentieren, während sie den [[Schwur (Klingonisch)|Schwur]] ablegt. ({{DS9|Söhne und Töchter}}) Zuvor muss sie allerdings eine [[Beitrittsprüfung in ein klingonisches Haus|Prüfung]] durchlaufen, die ihr die Herrin des Hauses stellt. Die Der Herrin des Hauses alleine gebührt das Recht, zu entscheiden, ob die Frau würdig ist, dem Haus beizutreten. ({{DS9|Klingonische Tradition}})
==Aufnahme eines Kriegers==