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Memory Alpha Nova:Rechtevergabe

117 Bytes hinzugefügt, 23:44, 14. Nov. 2012
K
Cid Highwind
@Cid: Du siehst das falsch. Es ist kein 28 Tage dauerndes Verfahren, sondern ein mindestens drei Monate dauerndes Verfahren. Im Moment ist folgendes in Kraft:
<blockquote>Nutzer meldet sich zurück und gibt die Fortsetzung seiner Arbeit bei der MA an Amt möchte beibehalten werden → Das Abwahlverfahren wird für 3 Monate inaktiv und nach dieser Zeit wird die Aktivität des Benutzers überprüft; Bei nur anfänglicher oder gar keiner Aktivität, wird das Abwahlverfahren eingeleitet; Bei regelmäßiger Aktivität beendet </blockquote>
Wenn wir das jetzt unterbrechen, dann wäre das eine Einzelfallentscheidung. Derzeit sehe ich bei dir auch keine Besserung im Verhalten. Sicher, du hast dich am Anfang bei [[Diskussion:Bourbon Street Bar (Holoprogramm)|einer Diskussion]] beteiligt, allerdings ist daneben außer der zugegebenen regen Beteiligung bei der Diskussion hier nichts (und vor allem nichts produktives) entstanden. Aber wenn jeder Andere die Regeln hier bei der ersten Anwendung über den Haufen werfen will, dann macht das ruhig. Nur frage ich dann mal für was man solche Regeln braucht, wenn man sich nicht daran hält.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 21:37, 14. Nov. 2012 (UTC)
:Na, immerhin nimmst du nach einem Monat mal wieder hier teil, das ist ja schon mal etwas wert. Zur Sache: Nicht ich sehe etwas falsch, sondern du. Wie ich schon im Oktober geschrieben habe (und wie du übrigens selbst "kritisiert" hast), habe ich mich an dieser Stelle nicht zu Wort gemeldet. Wir sind also nach wie vor an der Stelle, an der irgendjemand entscheiden muss, ob ein Verfahren ''ohne jegliche Beteiligung'' (auch von allen anderen) trotzdem "erfolgreich" sein kann, oder nicht. Das hätte nach 28 Tagen passieren sollen, entweder mit dem Ergebnis "Rechte-Entzug", oder mit dem Ergebnis "6 Monate Wartezeit". Ich behaupte nach wie vor einfach mal, dass das Verfahren ''nicht'' erfolgreich war, denn in den Richtlinien steht ausdrücklich, dass nach der Wartezeit von 14 Tagen "eine Abstimmung durch die Benutzer durchgeführt wird" - und diese Abstimmung hat ja überhaupt nicht stattgefunden. Es ist also doch mindestens fraglich, ob ''ich'' hier die Regeln "über den Haufen werfe", oder vielleicht doch du. Das sollte dann aber ein unabhängiger Dritter entscheiden. -- [[Benutzer:Cid Highwind|Cid Highwind]] ([[Benutzer Diskussion:Cid Highwind|Diskussion]]) 22:02, 14. Nov. 2012 (UTC)
Wir sind noch bei Punkt 2. "Gegen den Nutzer wird ein Abwahlverfahren eingeleitet und er wird auf der Benutzerseite darauf aufmerksam gemacht". Da du dich da schon gemeldet hast, ist Punkt 3 nie in Kraft getreten, sondern automatisch der zweite Unterpunkt "Nutzer meldet sich zurück und gibt die Fortsetzung seiner Arbeit bei der MA an Amt möchte beibehalten werden → Das Abwahlverfahren wird für 3 Monate inaktiv und nach dieser Zeit wird die Aktivität des Benutzers überprüft; Bei nur anfänglicher oder gar keiner Aktivität, wird das Abwahlverfahren eingeleitet; Bei regelmäßiger Aktivität beendet" in Kraft getreten und da sind wir heute noch. Die Einleitung des Abwahlverfahrend dauert 2 Wochen und erst dann wird tatsächlich eine Abwahl stattfinden. Das hast du allerdings mit deiner Rückmeldung unterbrochen. Deshalb sind wir genau an der Stelle.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 22:36, 14. Nov. 2012 (UTC) Mir eben gerade erst aufgefallen, hatte vorhind versehendlich den falschen Eintrag kopiert. Habs jetzt korrigiert.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 22:44, 14. Nov. 2012 (UTC)
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Anonymer Benutzer