Forum:Darf ich TV-Aufnahmen tauschen?
Darf ich TV-Aufnahmen tauschen?
Ich habe seit neuestem einen DVB-T Reciever für den Computer, wodurch ich auch aktuell gesendete Star Trek Folgen digital aufnehmen kann. Die Qualität ist mit der von DVDs nicht zu vergleichen, aber man hat zumindest die Folge zum Anschauen. Hat jemand von euch Erfahrung oder Ahnung wie das mit der Tauschbarkeit der aus öffentlichen Sendungen mitgeschnittenen Aufnahmen aussieht? Ob es per VHS oder digital aufgenommen ist, sollte keinen Unterschied machen. Die Frage ist, ob meine GEZ-Gebühren (ich zahle!) irgendeine Pauschale decken. — Florian™ talk 15:43, 30. Apr 2006 (UTC)
- Die GEZ hat leider null damit zu tun, ob du die Aufnahmen tauschen darfst, was leider meines Wissens nach verboten ist, da man als Endkonsument kein Recht hat, das Material weiterzuverteilen, auch wenn Screencaps für die MA aber drin sein sollten. ;). Die GEZ ist eine erhobene Rundfunkgebühr für alle öffentlich-rechtlichen Sender, zu denen Sat.1 nicht gehört (-> Privatsender, Teil der ProSiebenSat.1 Media AG).
- Bei der bei jedem einzelnen CD-Rohling abzustotternden GEMA-Gebühr ist leider auch nicht die Lizenz enthalten, Musik unendlich zu kopieren und zu verteilen (was eine noch größere Sauerei ist). — defchris (✍ talk) 22:00, 30. Apr 2006 (UTC)
- Seit TNG nehme ich auch auf. Für das deutsche Urheberrecht gilt: Keine Kopien durch Umgehung von Kopierschutz (hier nicht der Fall), keine Erlangung aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen (auch nnicht). Mit der Weitergabe von aus dem TV aufgenommenen Sendungen dürfte es sich ähnlich verhalten, wie mit der (der immer noch erlaubten!) Weitergabe von Musikstücken an persönliche Bekannte. Auf Uploads in Tauschbörsen würde ich in jedem Fall verzichten, das könnte schlimmstenfalls als "Sendung" ausgelegt werden. Leider gibt es zu diesem Thema kaum Rechtsprechung, die Weitergabe ist aber wohl seit der Marktreife von VHS gang und gäbe. --KenKeeler -- Postfach 12:22, 1. Mai 2006 (UTC)
- die gema abgaben bzw die ifpi abgaben (in osterreich) ermaechtigen dich nur das zeug privat weiterzugeben, wenn du die aufnahmen deinen nachbarn oder schulfreund gibts ists kein problem, aber "tauschen" in p2p-tauschboersen darfst du mit sicherheit nicht, das wuerde zu weit gehen --Suit 22:57, 27. Mai 2006 (UTC)