Ordnungsaufforderung
Nach Verordnung 47, Artikel 69 der Sternenflotte wird angeordnet,
dass auch zum Zwecke der besseren Übersicht
hier begonnene Diskussionen auch hier fortgeführt werden.
Nach Verordnung 47, Artikel 69 der Sternenflotte wird angeordnet,
dass auch zum Zwecke der besseren Übersicht
hier begonnene Diskussionen auch hier fortgeführt werden.