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Diskussion:Staatliche vulkanische Handelsflotte

Aus den amtlichen Rechtschreibregeln (2006):

§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel, Präpositionen und Konjunktionen groß.

Dazu die Festlegung: Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten: […] (4) Eigennamen von Institutionen, Organisationen, Einrichtungen, so […] zum Beispiel: […] Eidgenössische Technische Hochschule [, …] Allgemeiner Deutscher Automobilclub, Börsenverein des Deutschen Buchhandels […] Müsste es dann nicht eigentlich „Staatliche Vulkanische Handelsflotte“ heißen?--Bravomike 15:57, 2. Jul. 2011 (UTC)

Etwas ähnliches schwebte mir auch vor, schließlich musste es ja einen Grund dafür gegeben haben, es ursprünglich groß geschrieben zu haben. Ist jetzt nur die Frage, ob es allgemein ein Eigenname ist oder ob es nur eine vulkanische Handelsflotte ist, die staatlich geleitet wird. In diesem Falle wäre "vulkanisch" dann ein schlichtes Adjektiv, daher auch meine Verschiebung. Ist denn gesichert, dass es hier als Eigenname genommen wird, aus dem Artikel lässt sich dies nicht sicher sagen. Lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen. --D47h0r Talk 16:19, 2. Jul. 2011 (UTC)

Tja, wie will man das feststellen? Für mich klingt es aber schon wie eine feste Fügung, ohne dass es irgendwie begründbar wäre.--Bravomike 16:53, 2. Jul. 2011 (UTC)

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