Lichtgeschwindigkeit

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Die oberste Grenze

Die Lichtgeschwindigkeit liegt bei 299.792.458 Metern pro Sekunde und ist die maximal erreichbare Geschwindigkeit. Sie kann nur von Licht (allg. elektromagnetischer Strahlung) und von Schwerkraft (Gravitationswellen) erreicht werden, da diese keine Ruhemasse besitzen. Um nämlich ein ein massebehaftetes Objekt auf Lichtgeschwindigkeit zu beschleunigen, wäre eine unendliche Menge an Energie notwendig. Da jedoch natürlicherweise niemandem unendliche Energie zur Verfügung steht, ist es prinzipiell unmöglich, mit Lichtgeschwindigkeit zu fliegen.

Albert Einstein bewies dies 1905 in seiner Speziellen Relativitätstheorie. Der Grund dafür ist folgender: Bewegt sich ein Objekt mit der Ruhemasse mit einer Geschwindigkeit , so nimmt diese Masse scheinbar zu, je schneller das Objekt bewegt ist, nach der Formel:

wobei c die Lichtgeschwindigkeit ist. Lässt man v nahe an c herankommen, wird die Masse sehr viel größer. Lässt man die Masse dagegen mit Lichtgeschwindigkeit fliegen, also v=c, so wird der Nenner dieser Gleichung 0, was mathematisch nicht definiert ist. Man kann sagen, die Masse würde unendlich groß.


Mit der Zeit wurden allerdings zahlreiche Hintertüren in dieser Überlegung gefunden: