Eintrittsgeld
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Als Eintrittsgeld bezeichnet man eine zu entrichtende Gebühr beim Betreten einer bestimmten Einrichtung.
Auf Ferenginar ist es üblich, dass Besucher beim Betreten eines fremden Hauses ein Eintrittsgeld entrichten, sowie eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Dazu werden die obligatorischen Worte Mein Haus ist mein Haus
- Wie auch dessen Inhalt
, gesprochen. (DS9: Familienangelegenheiten)
Externe Links
- Eintrittsgeld in der Wikipedia