Diskussion:Erbschaft
Version vom 28. August 2009, 19:35 Uhr von imported>Joe-le
Wollt nur noch mal vorher Frage: „Erbe“ wird ja manchmal auch als Synonym benutzt. Verlinkt wird es teilweise so auch. Der Artikel selbst verlinkt momentan auf „Erbe (Person)“. Angesichts der Begriffsüberschneidung würde ich empfehlen, einstweilen erstmal wie bei Geiselnahme und Geisel vorzugehen, sprich aus Erbe einfach eine Weiterleitung hierher zu machen und beide Begriffe in einem Artikel abzuhandeln.--Bravomike 12:32, 28. Aug. 2009 (UTC)
- Ja, mach mal.--Tobi72 12:36, 28. Aug. 2009 (UTC)
- Wollte "Erbe (Person)" Person eigentlich grade anlegen. Vielleicht würde es aber auch Sinn machen, den Artikel ohne den Zusatz "(Person)" anzulegen, den juristischen Begriff des "Erben" zu erklären und weiter auf die nicht-juristischen Bedeutungen, wie z.b. kulturelles Erbe, menschliches Erbe, Erbe (Thronfolger) usw. einzugehen (das wäre allerdings ne Menge Arbeit...).--Joe-le 12:43, 28. Aug. 2009 (UTC)
Also was Joe-le jetzt beschreibt klingt für mich eher nach mehreren Artikeln, oder?--Bravomike 15:57, 28. Aug. 2009 (UTC)
- Ja stimmt eigentlich. Dann bräuchte man wohl eher noch eine Begriffserklärungsseite. Aber solange es noch nicht soweit ist, denke ich könnte man den "juristischen Erben" auch in diesen Artikel einbauen.--Joe-le 18:35, 28. Aug. 2009 (UTC)