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Cardassianische Rechtsprechung

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[[Cardassianische Rechtsprechung]] bezeichnet das [[StrafsystemStrafverfolgungssystem]] in der [[Cardassianische Union|Cardassianischen Union]].
In der Cardassianischen Rechtsprechung wird der [[Anklage|Angeklagte]] [[Urteil|verurteilt]], bevor der [[Prozess]] beginnt. Dabei gibt es immer nur ein Urteil, dass [[Hinrichtung]] lautet. Fehlurteile gelten als ausgeschlossen. ({{DS9|Der Maquis, Teil II|Das Tribunal}})
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