Verfassung der Föderation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Dezember 2005, 23:26 Uhr
Einleitung
Die Vereinigte Föderation der Planeten ist von ihrer staatsrechtlichen Struktur her ein Bundesstaat auf der Basis einer parlamentarischen Demokratie unter Zugrundelegeung des Prinzips der Gewaltenteilung.
Sie garantiert jedem selbständig denkendem oder Bewusstsein reflektierenden Lebewesen (intelligentes Leben) unveräusserliche Grundrechte und achtet und schützt das Leben in jeglicher Form.
Sie organisiert und entwickelt die gemeinschaftlichen Interessen (Handel, Forschung, Verteidigung...) der ihr angeschlossenen Völker und Planeten auf Föderationsebene mit friedlichen Mitteln und zum Wohle aller Lebewesen.
Sie ist bestrebt, die friedliche Koexistenz der Völker und Planeten in der Galaxie zu wahren und zu schützen. Die Planung oder Durchführung eines Angriffskrieges allein zum Zwecke der Expansion oder Ausdehnung der politischen Einflusssphäre steht unter Strafe.
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden.
Der Präsident der Föderation vertritt und repräsentiert die Föderation völkerrechtlich gegenüber anderen Mächten.
Legislative
Die legislativen Verfassungsorgane bestehen aus zwei Kammern: der Föderationsversammlung und dem Föderationsrat. Sie verabschieden im Wege parlamentarischen Zusammenwirkens die Föderationsgesetze, die durch den Präsidenten der Föderation verkündet werden. Die Föderationsgesetze gelten im gesamten Hoheitsgebiet der Föderation und erzeugen unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger. Föderationsrecht bricht grundsätzlich planetares Recht.