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Version vom 23. Juli 2008, 21:54 Uhr
Schuld das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der Justiz erwiesenen Tatbestand außerhalb der Legalität.
Bei Schuldigen wird ein Urteil gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des Richters nachkommt. (Star Trek VI: Das unentdeckte Land)