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Version vom 23. Juli 2008, 21:12 Uhr
Schuld das Gegenteil von Unschuld. Im Sinne der Justiz erwiesener Tatbestand aussserhalb der legalität. Bei Schuldigen wird ein Urteil gefällt, das der Straftat angemessen ist, oder nach dem Ermessen des Richtenden. Star Trek VI: Das unentdeckte Land