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Militärgericht

1 Byte entfernt, 22:41, 15. Feb. 2009
K
Allgemein: linkfix
Im [[23. Jahrhundert]] besteht ein Militärgericht aus einem Vorsitzenden und drei weiteren [[Flaggoffizier]]en, die die Verhandlung leiten und am Ende das [[Urteil]] über den Angeklagten fällen. Mindestens müssen die Richter aber drei [[Kommandant|kommandierende Offiziere]] sein, sind nicht drei Kommandanten verfügbar kann keine Militärgerichtsverhandlung beginnen ({{TOS|Kirk unter Anklage|Talos IV - Tabu, Teil I}})
Nach Erhebung der [[AngklageAnklage]] wird vor Beginn der Militärgerichtsverhandlung eine [[Voruntersuchung]] inklusive [[Anhörung]] des [[Angeklagter|Angeklagten]] durchgeführt. Sie kann auf [[Antrag]] übersprungen werden ({{TOS|Talos IV - Tabu, Teil I}}).
[[Disziplinarstrafe]]n können ohne Militärgerichtsverhandlung verhängt werden ({{TOS|Kirk unter Anklage}}).
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