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Diskussion:Recht

Version vom 28. Juni 2009, 09:11 Uhr von imported>Tobi72
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Ist der Artikel wirdlich nötig? Wir haben doch schon den Artikel Diplomatie und Recht. Entweder man löscht diesen hier. Oder, wenn man wirklich zwei Artikel braucht, sollten beide entsprechend überarbeitet werden. --Egeria 20:26, 27. Jun. 2009 (UTC)

Diplomatie und Recht sind zwei unterschiedliche Dinge, deshalb sollten auch zwei Artikel her. Einer für Diplomatie und einer für Recht. Den für Recht haben wir schon...--Tobi72 20:35, 27. Jun. 2009 (UTC)
Diplomatie und Recht ist ein absolut schrecklicher Artikel. Außerdem brauchen wir eigentlich sogar zwei Artikel, einen für Recht im Sinne „Recht und Ordnung“ und einem im Sinne von „Recht auf XY“--Bravomike 21:46, 27. Jun. 2009 (UTC)
Ja, der Artikel Diplomatie und Recht sollte überarbeitet werden und dann nach Diplomatie verschoben werden. Auch der Auffassung von BravoMike stimme ich zu, nur ich bin halt bisher nur über den Begriff Recht für Recht auf xyz gestolpert.--Tobi72 08:11, 28. Jun. 2009 (UTC)
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