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Cardassianische Rechtsprechung

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[[Cardassianische Rechtsprechung]] bezeichnet das [[Strafsystem]] in der [[Cardassianische Union|Cardassianischen Union]].

In der Cardassianischen Rechtsprechung wird der [[Anklage|Angeklagte]] [[Urteil|verurteilt]], bevor der [[Prozess]] beginnt. Dabei gibt es immer nur ein Urteil, dass [[Hinrichtung]] lautet. Fehlurteile gelten als ausgeschlossen. ({{DS9|Der Maquis, Teil II|Das Tribunal}})

Die [[Anklage]] wird erst bei der [[Verhandlung]] vorgetragen. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig, da die Prozesse immer gleich enden. Dabei wird das Prinzip der [[Schnelljustiz]] praktiziert. Im [[Gericht]] selbst sind nur die [[Ehe]]partner als Beobachter zugelassen.

Geleitet wird der Prozess von einem [[Archon]]. Der [[Konservator]], sowie der [[Nestor]], vertreten den Angeklagten. Allerdings ist deren Aufgabe nicht das Verteidigen. Sie sollen den Angeklagten viel mehr zu einem [[Geständnis]] bewegen. ({{DS9|Das Tribunal}})

[[Kategorie:Rechtswesen]]
[[Kategorie:Cardassianisch]]
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