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Schuld

503 Bytes hinzugefügt, 17:00, 20. Nov. 2008
K
erg
[[Schuld]] das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]]. Der [[Angeklagter|Angeklagte]] in einem [[Gericht]]sverfahren bekennt sich selbst schuldig oder unschuldig, letzendlich entscheiden jedoch [[Richter]] oder Geschworene, ob er schuldig ist. Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s Richters nachkommt. ({{film|6}})
[[Commander]] [[Spock]] legt [[2266]] ein [[Geständnis]] ab, dass er [[Fleet Captain]] [[Christopher Pike|Pike]] und die [[USS Enterprise (NCC-1701)|USS ''Enterprise'' (NCC-1701)]] nach [[Talos IV]] [[Entführung|entführt]] hat und bekennt sich vor dem [[Militärgericht]] schuldig ({{TOS|Talos IV - Tabu, Teil I}}).
[[Kategorie:Rechtswesen]]
Anonymer Benutzer