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Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch beschreibt den Vorfall, dass eine Person, der Anspruchsinhaber, seine Forderung gegenüber jemand anderem durchsetzten kann, sofern das Recht bezüglich des Sachverhaltes auf der Seite des Anspruchsinhabers ist.

2371 meint Grilka, dass falls D'Ghor seinen Rechtsanspruch bezüglich des Transfers des Titels und des Eigentums von dem Haus des Kozak an ihn geltend machen kann, seine Macht so groß werden könnte, dass selbst ein Sitz im Hohen Rat denkbar sei. (DS9: Das Haus des Quark)

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