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Ausbruch

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Gefängnisausbruch

Als diesbezüglichen "Ausbruch" versteht man unter anderem die Flucht also das unerlaubte Entfernen eines Gefangenen oder Inhaftierten aus einer privaten, öffentlichen, zivilen oder militärischen Einrichtung.

Ein solcher Ausbruch kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Die Regel spricht allerdings von einer meist gewaltsamen Eröffnung einer Zelle oder eines ähnlichen Bauwerks/ Raumes, gefolgt von der meist im verborgenen - ohne weitere Kenntnisnahme eines Wachorgans - agierenden Überwindung etwaiger oftmals für die Gefangenen gefährlichen Hindernissen um in die Freiheit zu entkommen.