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Diskussion:Ferengi-Handelsstatuten

Plural oder nicht besser Singular?--Bravomike 12:05, 10. Apr. 2010 (UTC)

Ist zwar nur ein schwaches, da subjektives Argument, aber hört sich Ferengi-Handelstatut nicht doof an? Ähnlicher Fall wie bei "Datum"-> Daten.--Joe-le 12:33, 10. Apr. 2010 (UTC)
Eigentlich müssten wir hier die Singular-Variante Ferengi-Handelsstatut nehmen. Das Statut ist ein gebräuchlicher Begriff aus Wirtschaft, Politik und Recht. --Pflaume 12:59, 10. Apr. 2010 (UTC)
Aber es ist ja 1. ein Eigenname wie z.B. Erwerbsregeln der Ferengi und 2. eine Auflistung mehrerer einzelner Statuten.--Joe-le 13:43, 10. Apr. 2010 (UTC)
In der engl MA fällt auch der Plural Begriff, da es sich ja auch um mehre Regeln und auch um einen Eigennamen handelt, deswegen würde ich den Begriff Ferengi-Handelsstatuten beibehalten. --Klossi 13:47, 10. Apr. 2010 (UTC)
Für das angegebene Beispiel der Erwerbsregeln der Ferengi gibt es den Redirect Erwerbsregel. Der Link mit den Auflistungen verweist auf eine nicht abgeschlossene Diskussion, die sich gerade um die Frage dreht, ob man die Uniform-Artikel nicht im Singular stehen lassen sollte. Gerade wenn man sagt, dass es mehrere einzelne Statuten gibt, dann macht es ja auch Sinn das Lemma im Singular stehen zu lassen, und zu erklären, was ein Ferengi-Handelsstatut eigentlich ist und das es mehrere davon gibt. --Pflaume 14:25, 10. Apr. 2010 (UTC)
Das kommt wohl darauf an, wie man die Sache sieht. Für mich hört es sich so an, als ob "Ferengi-Handelsstatuten" der Name eines Gesetzes, bzw. einer Gesetzessammlung ist und somit ein Eigenname.--Joe-le 15:05, 10. Apr. 2010 (UTC)
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