Diskussion:Erschießen
Version vom 19. Januar 2013, 22:27 Uhr von imported>Tobi72
Reicht es nicht, das bei Todesstrafe mit reinzunehmen? Abesehen davon fehlt hier noch eine Quelle. --Egeria (Diskussion) 19:56, 18. Jan. 2013 (UTC)
- Schließe mich dem an. --Klossi (Diskussion) 21:41, 18. Jan. 2013 (UTC)
- Alle anderen Hinrichtungsarten haben wir auch als Einzelartikel. Deshalb sollten wir diesen auch ausbauen und nicht einfach verschwinden lassen. Die Quelle ist ja wohl Die Schuld.--Tobi72 (Diskussion) 22:20, 18. Jan. 2013 (UTC)
- Erschießen ist nicht nur eine Hinrichtungsmethode. Es kann auch in einem Feuergefecht, als Attentatsmethode oder durch einen Unfall geschehen, dass jemand erschossen wird. –Tetryon 16:25, 19. Jan. 2013 (UTC)
- Sollte gegebenenfalls nach "Erschießung" verschoben werden.--Tobi72 (Diskussion) 21:27, 19. Jan. 2013 (UTC)
- Alle anderen Hinrichtungsarten haben wir auch als Einzelartikel. Deshalb sollten wir diesen auch ausbauen und nicht einfach verschwinden lassen. Die Quelle ist ja wohl Die Schuld.--Tobi72 (Diskussion) 22:20, 18. Jan. 2013 (UTC)