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Als Hochzeit oder Heirat bezeichnet man die Feierlichkeiten, die in vielen Kulturen veranstaltet werden, wenn zwei oder mehr (meist verschiedengeschlechtliche) Personen eine auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft eingehen. In vielen Kulturen wird die Hochzeit von den Eltern schon im Kindesalter arrangiert.

Die Vermählung übernimmt in der Regel eine Geistlicher (bei religiösen Hochzeitsfeiern) oder ein dazu bestellter Standesbeamter. Nach irdischer Tradition hat der Captain eines Seefahrt-Schiffes das Recht, eine Vermählung auf See vorzunehmen. Nach dieser Tradition haben in der Föderation auch Sternenflotten-Captains das Privileg die Trauung durchzuführen.

Siehe auch

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