Kategorie:Brauche Langfassung (TAS): Unterschied zwischen den Versionen
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In diesen [[TAS]]-Episoden ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. [[Memory Alpha:Sei mutig|Zögere nicht]] und trage eine Zusammenfassung der Episode nach. | In diesen [[TAS]]-Episoden ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. [[Memory Alpha:Sei mutig|Zögere nicht]] und trage eine Zusammenfassung der Episode nach. | ||
− | Kriterien für eine vollständige Langfassung sind: | + | Kriterien für eine vollständige Langfassung sind in der Regel: |
# Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen: <blockquote>Prolog <br>Akt I <br>Akt II <br>Akt III <br>Akt … <br>Epilog</blockquote> | # Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen: <blockquote>Prolog <br>Akt I <br>Akt II <br>Akt III <br>Akt … <br>Epilog</blockquote> | ||
# Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden. | # Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden. |
Version vom 25. Mai 2013, 15:36 Uhr
In diesen TAS-Episoden ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. Zögere nicht und trage eine Zusammenfassung der Episode nach.
Kriterien für eine vollständige Langfassung sind in der Regel:
- Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen:
Prolog
Akt I
Akt II
Akt III
Akt …
Epilog - Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden.
- Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein. Ausnahme: „Prolog“ / „Epilog“.
- Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.
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