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Cardassianische Rechtsprechung

1 Byte entfernt, 12:16, 16. Dez. 2016
K
Typo
Die [[Anklage]] wird erst bei der [[Gerichtsverhandlung]] vorgetragen. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig, da die Prozesse immer gleich enden. Dabei wird das Prinzip der [[Schnelljustiz]] praktiziert. Im [[Gericht]] selbst sind nur die [[Ehe]]partner als Beobachter zugelassen.
Geleitet wird der Prozess von einem [[Archon]]. Der [[Konservator]], sowie der [[Nestor]], vertreten den Angeklagten. Allerdings ist deren Aufgabe nicht das [[Verteidiger|Verteidigen]]. Sie sollen den Angeklagten viel mehr vielmehr zu einem [[Geständnis]] bewegen. ({{DS9|Das Tribunal}})
[[Kategorie:Rechtswesen]]
[[Kategorie:Cardassianisch|Rechtsprechung]]
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