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[[Schuld]] das Gegenteil von [[Unschuld (juristisch)|Unschuld]]. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]]. | [[Schuld]] das Gegenteil von [[Unschuld (juristisch)|Unschuld]]. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]]. | ||
− | Bei | + | Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}}) |
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