Flaggoffizier: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]''). | Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]''). | ||
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Version vom 11. Januar 2006, 00:01 Uhr
Flaggoffizier ist ein Titel bei der Sternenflotte, der alle Offiziere bezeichnet, die in der Admiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen Admirals-Rang bekleiden.
Die Generalorder 15 besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet beamen darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (Star Trek II: Der Zorn des Khan).