Flaggoffizier: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'').
 
Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'').
 
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Version vom 21. November 2005, 15:02 Uhr

Flaggoffizier ist ein Titel bei der Sternenflotte, der alle Offiziere bezeichnet, die in der Adimiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen Admirals-Rang bekleiden.

Die Generalorder 15 besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet beamen darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (Star Trek II: Der Zorn des Khan).