Flaggoffizier: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Flaggoffizier''' ist ein Titel bei der [[Sternenflotte]], der alle [[Offizier]]e bezeichnet, die in der Adimiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die den [[Rang]] eines [[Rear Admiral]]s oder höher bekleiden.
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'''Flaggoffizier''' ist ein Titel bei der [[Sternenflotte]], der alle [[Offizier]]e bezeichnet, die in der Adimiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen [[Admiral]]s-[[Rang]] bekleiden.
  
Die [[Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
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Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
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[[en:Flag officer]]

Version vom 24. Juni 2005, 20:17 Uhr

Flaggoffizier ist ein Titel bei der Sternenflotte, der alle Offiziere bezeichnet, die in der Adimiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen Admirals-Rang bekleiden.

Die Generalorder 15 besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet beamen darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)