Direktiven der Föderation: Unterschied zwischen den Versionen

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(2. Direktive)
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Die [[Sternenflotte]] hat ebenfalls spezielle Befehle, Sicherheitsprotokolle und Richtlinien für bestimmte Situationen, wie z. B. die [[Außenteam]]s und medizinische Zwischenfälle.
  
 
Dies sind die offiziellen '''Direktiven der [[Föderation]]'''.
 
Dies sind die offiziellen '''Direktiven der [[Föderation]]'''.
Die [[Oberste Direktive]] zusammen mit der [[Temporale Direktive|Temporalen Direktive]] ist die wichtigste von allen diesen Direktiven. Nur die [[Omega-Direktive]] kann sie außer Kraft setzen.
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Die [[Oberste Direktive]] zusammen mit der [[Temporale Direktive|Temporalen Direktive]] sind die wichtigsten von allen Direktiven. Nur die [[Omega-Direktive]] kann sie außer Kraft setzen.
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Die [[Sternenflotte]] hat ebenfalls spezielle Befehle, Sicherheitsprotokolle und Richtlinien für bestimmte Situationen, wie z. B. die [[Außenteam]]s und medizinische Zwischenfälle.
 
  
 
== Generelle Richtlinien (Direktiven) ==
 
== Generelle Richtlinien (Direktiven) ==
 
=== 1. Direktive (Hauptdirektive) ===
 
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Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen.
 
Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen.
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Allen Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte ist jegliche Einmischung* in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften untersagt. Die Einhaltung ist auch dann einzuhalten wenn Verluste drohen.  
 
Allen Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte ist jegliche Einmischung* in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften untersagt. Die Einhaltung ist auch dann einzuhalten wenn Verluste drohen.  
  
*Hinweise über den Weltraum, anderen Planeten oder Zivilisationen
 
  
 
Besser als die [[Oberste Direktive]] bekannt. Setzt alle Direktiven und Richtlinien, mit Ausnahme der [[Omega-Direktive]] außer Kraft.
 
Besser als die [[Oberste Direktive]] bekannt. Setzt alle Direktiven und Richtlinien, mit Ausnahme der [[Omega-Direktive]] außer Kraft.
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Betrifft: Schutz fremder Lebewesen.
 
Betrifft: Schutz fremder Lebewesen.
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Unter keinen Umständen, auch dann nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf kein
 
Unter keinen Umständen, auch dann nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf kein
 
Offizier der Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen,  
 
Offizier der Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen,  
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=== 3. Direktive ===
 
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Betrifft: Schutz fremder Lebewesen
 
Betrifft: Schutz fremder Lebewesen
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Es ist die Plicht eines jeden Angehörigen der Sternenflotte, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos bzw. Einsatzgebietes zu bemühen, um intelligentes fremdes Leben zu beschützen, auch wenn er sich selber oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt intelligenten Lebensformen Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie ein verstoß gegen die 2. Direktive.
 
Es ist die Plicht eines jeden Angehörigen der Sternenflotte, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos bzw. Einsatzgebietes zu bemühen, um intelligentes fremdes Leben zu beschützen, auch wenn er sich selber oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt intelligenten Lebensformen Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie ein verstoß gegen die 2. Direktive.
  
 
=== 4. Direktive ===
 
=== 4. Direktive ===
 
Betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter
 
Betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter
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Ein Offizier ist verpflichtet die ihm gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften zu befolgen und auszuführen, außer wenn Befehle gegen die Direktive 1. bis 3. verstoßen.
 
Ein Offizier ist verpflichtet die ihm gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften zu befolgen und auszuführen, außer wenn Befehle gegen die Direktive 1. bis 3. verstoßen.
  
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=== 5. Direktive ===
 
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Betrifft: Schutz der [[Föderation]]
 
Betrifft: Schutz der [[Föderation]]
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Ein Offizier ist verpflichtet seine gesamten Kräfte einzusetzen, um die Sicherheit der [[Vereinigte Föderation der Planeten]], dessen Mitgliedsplaneten, derer Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn solcher Handlungen gegen die Direktiven 1. bis 4. verstoßen.
 
Ein Offizier ist verpflichtet seine gesamten Kräfte einzusetzen, um die Sicherheit der [[Vereinigte Föderation der Planeten]], dessen Mitgliedsplaneten, derer Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn solcher Handlungen gegen die Direktiven 1. bis 4. verstoßen.
  
 
=== 6. Direktive ===
 
=== 6. Direktive ===
 
Betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung
 
Betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung
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Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, muß das Schiff in Quarantäne gesetzt werden und nach 24 Stunden zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor Verseuchung zu bewahren. (''[[TAS]]: "[[Dr. McCoy unter Anklage]]"'').
 
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, muß das Schiff in Quarantäne gesetzt werden und nach 24 Stunden zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor Verseuchung zu bewahren. (''[[TAS]]: "[[Dr. McCoy unter Anklage]]"'').
  
 
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Betrifft: Quarantäne von [[Talos IV]]
 
Betrifft: Quarantäne von [[Talos IV]]
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Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'').
 
Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'').
  
 
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Kein Föderationsschiff ist es erlaubt, in die "neutrale Zone" oder darüber hinaus in den Romulanischen Sternimperium einzudringen.  
 
Kein Föderationsschiff ist es erlaubt, in die "neutrale Zone" oder darüber hinaus in den Romulanischen Sternimperium einzudringen.  
 
Ausnahme: Der Verstoß ist durch die Direktiven 1. bis 5. gerechtfertigt.
 
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Betrifft: Verbot des  Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten oder Sonnensystemen
 
Betrifft: Verbot des  Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten oder Sonnensystemen
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Kein Föderationsschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystemen besuchen, das von der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] oder der Raumflotte unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde.
 
Kein Föderationsschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystemen besuchen, das von der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] oder der Raumflotte unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde.
 
Ausnahme: Der Verstoß ist durch die Direktiven 1. bis 5. gerechtfertigt.
 
Ausnahme: Der Verstoß ist durch die Direktiven 1. bis 5. gerechtfertigt.
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=== 10. Direktive ===
 
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Betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung
 
Betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung
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Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der [[Vereinigte Föderation der Planeten]], seiner Mitgliedspartnern und seinen Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.
 
Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der [[Vereinigte Föderation der Planeten]], seiner Mitgliedspartnern und seinen Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.
  
 
=== 11. Direktive ===
 
=== 11. Direktive ===
 
Betrifft: Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner
 
Betrifft: Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner
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Ein Offizier der Raumflotte ist verpflichtet Verträge und Vereinbarungen der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] und seiner Mitgliedsplaneten zu ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung zu stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt werden.
 
Ein Offizier der Raumflotte ist verpflichtet Verträge und Vereinbarungen der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] und seiner Mitgliedsplaneten zu ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung zu stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt werden.
  
 
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Betrifft: Reaktionen auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation
 
Betrifft: Reaktionen auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation
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Bei Annäherung eines Schiffes, mit dem keine Kommunikationverbindung besteht oder möglich ist, sind alle entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten.
 
Bei Annäherung eines Schiffes, mit dem keine Kommunikationverbindung besteht oder möglich ist, sind alle entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten.
 
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Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an Unbefugte
 
Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an Unbefugte
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Jedem Angehörige der Raumflotte ist es untersagt Feinden, Nichtmitglieder der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] oder Unbekannten Lebensformen sowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation oder dern Mitglieder sind, Informationen zukommen zu lassen, die nicht für diese gedacht sind oder waren.
 
Jedem Angehörige der Raumflotte ist es untersagt Feinden, Nichtmitglieder der [[Vereinigte Föderation der Planeten]] oder Unbekannten Lebensformen sowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation oder dern Mitglieder sind, Informationen zukommen zu lassen, die nicht für diese gedacht sind oder waren.
  
 
=== 14. Direktive ===
 
=== 14. Direktive ===
 
Betrifft: Gebührliches Benehmen
 
Betrifft: Gebührliches Benehmen
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Ein Offizier muß sich stets gebührlich Benehmen. In ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückzufallen oder vor anderen Lebensformen offensiv oder gar ein belästigendes Verhalten darzustellen, zieht Disziplinarische Konsequenzen.
 
Ein Offizier muß sich stets gebührlich Benehmen. In ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückzufallen oder vor anderen Lebensformen offensiv oder gar ein belästigendes Verhalten darzustellen, zieht Disziplinarische Konsequenzen.
  
 
=== 15. Direktive ===
 
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Betrifft: Schutz der Führungsoffiziere (auch Flaggoffiziere)
 
Betrifft: Schutz der Führungsoffiziere (auch Flaggoffiziere)
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Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Sicherheitsoffiziere in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet das nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich eingestuft werden kann.
 
Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Sicherheitsoffiziere in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet das nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich eingestuft werden kann.
 
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Betrifft: Verurteilung an Bord eines Schiffes
 
Betrifft: Verurteilung an Bord eines Schiffes
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Ein Offizier der ein Vergehen begangen hat kann vom Captain unverzüglich in Haft genommen werden. Hat der Offizier ein Verbrechen oder Verletzung von allgemeinen Direktiven der Raumflotte begangen kann er von einem Kriegsgericht das aus mindestens drei Offizeren vom Kommandorang besteht verurteilt werden.
 
Ein Offizier der ein Vergehen begangen hat kann vom Captain unverzüglich in Haft genommen werden. Hat der Offizier ein Verbrechen oder Verletzung von allgemeinen Direktiven der Raumflotte begangen kann er von einem Kriegsgericht das aus mindestens drei Offizeren vom Kommandorang besteht verurteilt werden.
  
 
=== 17. Direktive ===
 
=== 17. Direktive ===
 
Betrifft: Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
 
Betrifft: Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
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In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum bestehenden Bordpersonalgehört, das Kommando zu übernehmen.
 
In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum bestehenden Bordpersonalgehört, das Kommando zu übernehmen.
  
 
=== 18. Direktive ===
 
=== 18. Direktive ===
 
Betrifft: Verbot der Meuterei (siehe auch [[4. Direktive]])
 
Betrifft: Verbot der Meuterei (siehe auch [[4. Direktive]])
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Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Strafen (siehe auch 4. Direktive)
 
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Strafen (siehe auch 4. Direktive)
  
 
=== 19. Direktive ===
 
=== 19. Direktive ===
 
Betrifft: Pflichtentbindung
 
Betrifft: Pflichtentbindung
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Ein Offizier kann nur von seinen Pflichten entbunden werden wenn er vom Schiffarzt oder von mind. 2 Offizieren von Kommandorang, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, für medizinisch oder psychologisch untauglich befunden wird.
 
Ein Offizier kann nur von seinen Pflichten entbunden werden wenn er vom Schiffarzt oder von mind. 2 Offizieren von Kommandorang, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, für medizinisch oder psychologisch untauglich befunden wird.
  
 
=== 20. Direktive ===
 
=== 20. Direktive ===
 
Betrifft: Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
 
Betrifft: Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
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Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten und kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird.  
 
Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten und kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird.  
 
Außerdem sind sie befugt disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation operieren, zu unternehmen.
 
Außerdem sind sie befugt disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation operieren, zu unternehmen.
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=== 21. Direktive ===
 
=== 21. Direktive ===
 
Betrifft: Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; und Beschlagnahme von Schmuggelware
 
Betrifft: Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; und Beschlagnahme von Schmuggelware
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Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation freigegebene Ware oder Registrierte Waffe zu transportieren.  
 
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation freigegebene Ware oder Registrierte Waffe zu transportieren.  
 
Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen.  
 
Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen.  
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=== 22. Direktive ===
 
=== 22. Direktive ===
Betrifft: Hilfe bei stagniernde Entwicklung oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten 2. Direktive
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Betrifft: Hilfe bei stagniernde Entwicklung oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten (2. Direktive)
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Beim Kontakt mit einem Planeten , der in der Entwicklung oder der Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderung in der sozialen Strucktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologischen Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
 
Beim Kontakt mit einem Planeten , der in der Entwicklung oder der Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderung in der sozialen Strucktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologischen Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
  
 
=== 23. Direktive ===
 
=== 23. Direktive ===
 
Betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch 2. Direktive)
 
Betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch 2. Direktive)
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Die Vernichtung einer oder mehreren intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine anderen Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die 2. Direktive.
 
Die Vernichtung einer oder mehreren intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine anderen Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die 2. Direktive.
  
 
=== 24. Direktive ===
 
=== 24. Direktive ===
 
Betrifft: Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf einem Planeten
 
Betrifft: Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf einem Planeten
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Die Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genemig, wenn die Einwohner einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch einen Befehl darf nur von einem kommandierenden Offizier im Range eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
 
Die Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genemig, wenn die Einwohner einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch einen Befehl darf nur von einem kommandierenden Offizier im Range eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
  

Version vom 10. November 2006, 03:21 Uhr

Vorlage:AusbaufähigerArtikel

Die Sternenflotte hat ebenfalls spezielle Befehle, Sicherheitsprotokolle und Richtlinien für bestimmte Situationen, wie z. B. die Außenteams und medizinische Zwischenfälle.

Dies sind die offiziellen Direktiven der Föderation. Die Oberste Direktive zusammen mit der Temporalen Direktive sind die wichtigsten von allen Direktiven. Nur die Omega-Direktive kann sie außer Kraft setzen.


Generelle Richtlinien (Direktiven)

1. Direktive (Hauptdirektive)

Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen.


Allen Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte ist jegliche Einmischung* in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften untersagt. Die Einhaltung ist auch dann einzuhalten wenn Verluste drohen.


Besser als die Oberste Direktive bekannt. Setzt alle Direktiven und Richtlinien, mit Ausnahme der Omega-Direktive außer Kraft.

2. Direktive

Betrifft: Schutz fremder Lebewesen.


Unter keinen Umständen, auch dann nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf kein Offizier der Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn sich eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive notwendig ist.

3. Direktive

Betrifft: Schutz fremder Lebewesen


Es ist die Plicht eines jeden Angehörigen der Sternenflotte, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos bzw. Einsatzgebietes zu bemühen, um intelligentes fremdes Leben zu beschützen, auch wenn er sich selber oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt intelligenten Lebensformen Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie ein verstoß gegen die 2. Direktive.

4. Direktive

Betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter


Ein Offizier ist verpflichtet die ihm gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften zu befolgen und auszuführen, außer wenn Befehle gegen die Direktive 1. bis 3. verstoßen.

Die letzte verbliebene Richtlinie, auf die die Todesstrafe steht (TOS: "Gefährlicher Tausch").

5. Direktive

Betrifft: Schutz der Föderation


Ein Offizier ist verpflichtet seine gesamten Kräfte einzusetzen, um die Sicherheit der Vereinigte Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, derer Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn solcher Handlungen gegen die Direktiven 1. bis 4. verstoßen.

6. Direktive

Betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung


Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, muß das Schiff in Quarantäne gesetzt werden und nach 24 Stunden zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor Verseuchung zu bewahren. (TAS: "Dr. McCoy unter Anklage").

7. Direktive

Betrifft: Quarantäne von Talos IV


Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen (TOS: "Talos IV - Tabu, Teil I").

8. Direktive

Betrifft: Verbot des Eintritts in die neutrale Zone


Kein Föderationsschiff ist es erlaubt, in die "neutrale Zone" oder darüber hinaus in den Romulanischen Sternimperium einzudringen. Ausnahme: Der Verstoß ist durch die Direktiven 1. bis 5. gerechtfertigt. Ab 2293 nach der Khitomer-Konferenz ist die Klingonische neutrale Zone abgeschafft und die Einreise unter Beachtung der Klingonischen Gesetze erlaubt.

9. Direktive

Betrifft: Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten oder Sonnensystemen


Kein Föderationsschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystemen besuchen, das von der Vereinigte Föderation der Planeten oder der Raumflotte unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde. Ausnahme: Der Verstoß ist durch die Direktiven 1. bis 5. gerechtfertigt.

10. Direktive

Betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung


Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinigte Föderation der Planeten, seiner Mitgliedspartnern und seinen Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

11. Direktive

Betrifft: Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner


Ein Offizier der Raumflotte ist verpflichtet Verträge und Vereinbarungen der Vereinigte Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten zu ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung zu stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt werden.

12. Direktive

Betrifft: Reaktionen auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation


Bei Annäherung eines Schiffes, mit dem keine Kommunikationverbindung besteht oder möglich ist, sind alle entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten. ("Star Trek II: Der Zorn des Khan").

13. Direktive

Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an Unbefugte


Jedem Angehörige der Raumflotte ist es untersagt Feinden, Nichtmitglieder der Vereinigte Föderation der Planeten oder Unbekannten Lebensformen sowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation oder dern Mitglieder sind, Informationen zukommen zu lassen, die nicht für diese gedacht sind oder waren.

14. Direktive

Betrifft: Gebührliches Benehmen


Ein Offizier muß sich stets gebührlich Benehmen. In ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückzufallen oder vor anderen Lebensformen offensiv oder gar ein belästigendes Verhalten darzustellen, zieht Disziplinarische Konsequenzen.

15. Direktive

Betrifft: Schutz der Führungsoffiziere (auch Flaggoffiziere)


Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Sicherheitsoffiziere in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet das nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich eingestuft werden kann. ("Star Trek II: Der Zorn des Khan").

16. Direktive

Betrifft: Verurteilung an Bord eines Schiffes


Ein Offizier der ein Vergehen begangen hat kann vom Captain unverzüglich in Haft genommen werden. Hat der Offizier ein Verbrechen oder Verletzung von allgemeinen Direktiven der Raumflotte begangen kann er von einem Kriegsgericht das aus mindestens drei Offizeren vom Kommandorang besteht verurteilt werden.

17. Direktive

Betrifft: Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers


In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum bestehenden Bordpersonalgehört, das Kommando zu übernehmen.

18. Direktive

Betrifft: Verbot der Meuterei (siehe auch 4. Direktive)


Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Strafen (siehe auch 4. Direktive)

19. Direktive

Betrifft: Pflichtentbindung


Ein Offizier kann nur von seinen Pflichten entbunden werden wenn er vom Schiffarzt oder von mind. 2 Offizieren von Kommandorang, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, für medizinisch oder psychologisch untauglich befunden wird.

20. Direktive

Betrifft: Hilfe sowie offensive Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen


Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten und kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird. Außerdem sind sie befugt disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetzesbrechende Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation operieren, zu unternehmen.

21. Direktive

Betrifft: Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; und Beschlagnahme von Schmuggelware


Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation freigegebene Ware oder Registrierte Waffe zu transportieren. Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen. Föderationsschiffe sind berechtigt, ein Schiff zu durchsuchen welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren und ggf. zu Beschlagnahmen bzw. direkt zerstören.

22. Direktive

Betrifft: Hilfe bei stagniernde Entwicklung oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten (2. Direktive)


Beim Kontakt mit einem Planeten , der in der Entwicklung oder der Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderung in der sozialen Strucktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologischen Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

23. Direktive

Betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch 2. Direktive)


Die Vernichtung einer oder mehreren intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine anderen Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die 2. Direktive.

24. Direktive

Betrifft: Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf einem Planeten


Die Vernichtung des gesammten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genemig, wenn die Einwohner einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch einen Befehl darf nur von einem kommandierenden Offizier im Range eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

Diese eine Order zur Zerstörung allen Lebens auf einem Planeten. Dieser Befehl wurde von Captain James T. Kirk auf Eminiar VII gegeben, als er in Geiselhaft geraten war. Der Befehl wurde jedoch nicht ausgeführt sondern vorher widerrufen (TOS: "Krieg der Computer").

Geheimcodes

Geheimcode 1

Der Geheimcode 1 besagt, dass eine Invasionsgefahr für die gesamt Föderation besteht (TOS: "Auf Messers Schneide").

Codes der Sternenflotte

siehe auch