Direktiven der Föderation: Unterschied zwischen den Versionen
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*'''General Order 7''': Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet [[Talos IV]] anzufliegen. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'') | *'''General Order 7''': Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet [[Talos IV]] anzufliegen. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'') | ||
*'''General Order 12''': Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'') | *'''General Order 12''': Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'') | ||
− | *'''General Order 15''': Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche | + | *'''General Order 15''': Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situationen begeben. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'') |
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==siehe auch== | ==siehe auch== | ||
* [[Verordnung 635]] | * [[Verordnung 635]] | ||
[[en:Starfleet General Orders and Regulations]] | [[en:Starfleet General Orders and Regulations]] |
Version vom 14. August 2005, 12:03 Uhr
Generelle Richtlinien
- General Order 1: Besser als die Oberste Direktive bekannt. Setzt alle Direktiven und Richtlinien, mit Ausnahme der Omega Direktive ausser Kraft.
- General Order 4: Die letzte verbliebene Richtlinie, auf die die Todesstrafe steht.
- General Order 6: Ist alles Leben an Bord eines Raumschiffes vernichtet, muss dieses binnen 24 Stunden zerstört werden, um die mögliche Ausbreitung einer Gefahr zu verhindern. (TAS: "Dr. McCoy unter Anklage")
- General Order 7: Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen. (TOS: "Talos IV - Tabu, Teil I")
- General Order 12: Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)
- General Order 15: Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situationen begeben. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)